Medicoleak Reloaded
Der Chaos Computer Club Lëtzebuerg (C3L) hat sich bereits 2012 zur Affäre „Medicoleak“ positioniert und geäussert. Wenn in der Verhandlung sehr wohl einiges geklärt werden konnte, so stellen sich am Ende doch wichtige rechtsstaatliche Fragen.
Warum wurde der Übermittler einer Sicherheitslücke angeklagt, und nicht etwa andere Personen / Institutionen, die fahrlässig mit sensiblen, privaten Daten von zehntausenden luxemburgischen Bürgern umgegangen sind? Wie kann es sein, dass 10 Tage nach Meldung bei offizieller Stelle, eine gravierende Schwachstelle, noch immer nicht behoben worden ist? Warum müssen Menschen die mit guter Absicht auf einen Misstand aufmerksam machen, für andere, die den Datenschutz nicht ernst nehmen gerade stehen?
„Der Fall hat gezeigt, dass es noch viel zu tun gibt bei der Thematik „Veröffentlichung von Sicherheitslücken“. Denn wenn der Übermittler schlechter Botschaften strafrechtlich verfolgt wird und nicht die Verantwortlichen einer Schwachstelle, dann läuft was falsch im System!“ gibt Jan GUTH zu bedenken.
Sam GRÜNEISEN erklärt weiter: „Wenn das Urteil zu einer Geldstrafe führen sollte, gibt es noch Grund zur Hoffnung auf eine bessere Gesetzgebung. Denn in anderen Ländern werden solche Taten mit Freiheitsentzug von mehreren Jahren bestraft. Der Status quo allerdings, muss der Freispruch in solchen Fällen werden! Jedes andere Urteil, wäre ein gesellschaftlicher Fehltritt im Kampf für einen besseren Datenschutz.“
Wir bleiben unserer Ansicht treu:
Do not shoot the messenger!