organization:ga:2014:07:ega:statute_proposals

Statute Proposals (E)GA July 2014

I've done my statute proposals in an VCS so (nearly) every commit is a statue proposal, so there are nearly 57 proposals! The commit message indicates the intention (most of the time):

(Click on the commit id to see the diffs)

First page: https://bitbucket.org/the_metalgamer/statutes-changes/commits/all?page=2#

Second page: https://bitbucket.org/the_metalgamer/statutes-changes/commits/all

Status Quo

2.1. Der Verein führt den Namen “Chaos Computer Club Lëtzebuerg”.

Proposal

2.1. Der Verein führt den Namen “Chaos Computer Club Lëtzebuerg” oder "C3L" in Kurzform.

Status Quo

4.10 Wenn der Verein nicht für Miete & Unterhalt einer Immobilie aufkommt, müssen die Mitgliedsbeiträge die gleichen bleiben.

Proposal

4.10 Die Mitgliedsbeiträge können nur von einer (A)MV abgeändert werden. Um den Erwerb einer Unterkunft, hier auch noch als Hackerspace bezeichnet, sicherzustellen zu können, dürfen die Beiträge nicht gehört werden.

Status Quo

4.12 Jedes ordentliche Mitglied kann die Organisation zu jedem Moment verlassen. 

Proposal

4.12 Durch das Einsenden des Austrittsformular kann jedes Mitglied den Verein zu jedem Moment verlassen.

Status Quo

5.1 Die Organe des Clubs sind:
      * (Außerordentliche) Mitgliederversammlung
      * Vorstand
      * ChaosMeetings

Proposal

5.1 Die Organe des Clubs sind:
      * (Außerordentliche) Mitgliederversammlung (Kurzform: (A)MV)
      * Vorstand
      * ChaosMeetings

Status Quo

8.1 Die ChaosMeetings finden wöchentlich an einem vordefiniertem Ort statt. Es ist der reguläre Treff der
Mitglieder, welcher jedoch von jedem besucht werden kann. Anwesende Mitglieder des Vereins können
Entscheidungen bzgl. der folgenden Aktivitäten und Projekte entscheiden.

Proposal

8.1 Die Stimme der Mitglieder ist durch die ChaosMeetings vertreten. 
8.2 Die ChaosMeetings finden wöchentlich statt, entweder an einem vordefiniertem Ort oder im offiziellen 
C3L XMPP Conference Room. Es ist der reguläre Treff der Mitglieder, welcher jedoch von jedem besucht 
werden kann. 

8.3 Anwesende Mitglieder des Vereins können Entscheidungen bzgl. der Aktivitäten, Projekte und weiteren 
Aktionen des Vereins fällen.

Status Quo

10.3 Im Falle einer Auflösung des Vereins, werden die Güter des Vereins unter den übrigbleibenden
Mitgliedern aufgeteilt bzw. an einen gemeinnützigen Verein gestiftet. Das restliche Kontoguthaben des
Vereins muss an einen gemeinnützigen Verein gestiftet werden.

Proposal

10.3 Im Falle einer Auflösung des Vereins, werden die Güter die der Verein in ihrem Besitz hat an ihre
ursprüngliche Eigentümer zurückgegeben, unter den übrigbleibenden Mitgliedern aufgeteilt bzw. an einen
gemeinnützigen Verein gestiftet. Nachdem alle offenstehenden Rechnungen beglichen worden sind, muss das
restliche Kontoguthaben des Vereins an einen gemeinnützigen Verein gestiftet werden.
  • organization/ga/2014/07/ega/statute_proposals.txt
  • Last modified: 2015/07/15 21:54
  • by 127.0.0.1